25-jähriges Jubiläum bei den Kinder- und Jugendsportspielen der Uckermark

von Norbert Heymann

Bericht und Ergebnisse von Jakob Daum.

04.06./ 29.05. : Hinweise zum Zweitspielrecht im „Heimatverein“ nach Turnierordnung F.3.4.
Das Zweitspielrecht (siehe dazu Turnierordnung F.3.4.) ist jährlich bis spätestens 30. Juni beim Landesspielleiter formlos zu beantragen (per Email reicht aus!). Es bezieht sich ausschließlich auf den Männer-/Frauenspielbetrieb im Heimatverein sowie die Nachwuchslandesmeisterschaften. Für die Erteilung ist die formlose Vereinbarung zwischen Spieler/Spielerin, dem neuen Verein (mit Aktivspielberechtigung) und dem Heimatverein (mit Passivspielrecht) dem Antrag zum Zweitspielrecht beizufügen. Voraussetzung für die Erteilung des Zweitspielrechts ist die passive Mitgliedschaft im Heimatverein . Daher ist bei der formlosen Abmeldung bei der Mitgliederverwaltung (Schachfreund Norbert Heymann ) durch den Heimatverein anzugeben, dass die Mitgliedschaft im Heimatverein auf „Passiv“ gesetzt werden soll. Nur dann ist gewährleistet, dass der Schachfreund/die Schachfreundin im Chessorganizer für den Heimatverein bei der Mannschaftsmeldung für den Männerspielbereich des LSBB ausgewählt und damit gemeldet werden kann.
Wolfgang Fischer, Landesspielleiter

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