Abrechnung von Zuschüssen
von Norbert Heymann
Auf Anregung des Präsidenten wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abrechnung von LSBB-Zuschüssen beim Schatzmeister für die Teilnahme an Veranstaltungen vier Wochen nach Veranstaltungsende beträgt.
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