Amtsgericht warnt vor Abzocke

von Norbert Heymann

Das Amtsgericht Neuruppin hat davor gewarnt, dass Verlage und Werbedienste immer wieder die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen von Registereintragungen in der Presse nutzen, um den dort abgedruckten Vereinen, Gesellschaften oder Inhabern kostenpflichtige Eintragungen in kommerzielle Adress- oder Gewerbeverzeichnisse anzubieten. Zum Teil sind diese Angebote ähnlich wie Gerichtskostenrechnungen gestaltet und enthalten zuweilen sogar Auszüge aus den vom Registergericht veranlassten Presseveröffentlichungen. Das Registergericht macht darauf aufmerksam, dass solche Vertragsangebote privatrechtlichen Charakter tragen und mit dem gerichtlichen Verfahren nichts zu tun haben. Rechnungen für Registereintragungen werden nur von der Landesjustizkasse beim Brandenburgischen Oberlandesgericht verschickt, und die entsprechenden Gebühren sind grundsätzlich nur auf ein Konto der Landesjustizkasse beim Oberlandesgericht einzuzahlen. Es gilt also auch hier: Rechnungen erst genau prüfen, und dann zahlen!
Quelle:
Brandenburgisches Sport-Journal 10 & 11/2006 des Landessportbundes Brandenburg

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