Datenschutzgrundverordnung/Abmahnungen
von Norbert Heymann
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung gibt es große Bedenken in einigen Mitgliedsorganisationen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und den 90.000 Vereinen, dass die Neuregelungen zu Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörden sowie zu Abmahnungen führen könnten. Verschiedentlich wurde angeregt, Ausnahmeregelungen für Sportvereine zu beantragen. Daraufhin haben sich die Justitiare von Landessportbünden und DOSB jüngst getroffen, um die Situation zu erörtern. Sie kamen zu der Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, solche Ausnahmeregelungen anzustreben, da es sich um eine EU-Verordnung handelt und ein solches Ansinnen keine Aussicht auf Erfolg hat. Die deutschen Datenschutzbehörden haben überdies betont, dass sie sich als Unterstützer für Vereine sehen und keine sofortigen Sanktionen planen. Die viel größere Gefahr droht von sogenannten Abmahnanwälten. Hier gibt es allerdings einen Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs. Der DOSB unterstützt diesen Antrag. Wir haben die Bundesjustizministerin angeschrieben und darum gebeten, zum vorzulegenden Referentenentwurf Stellung nehmen zu können. Wir werden das Schreiben auch an den Sportausschuss des Deutschen Bundestages weiterleiten und bitten die Landessportbünde, die politischen Entscheidungsträger in den Ländern sowie in ihren Netzwerken ebenfalls zu informieren und um Unterstützung zu bitten.
Veronika Rücker, Vorstandsvorsitzende
Thomas Arnold, Vorstand Finanzen
Deutscher Olympischer Sportbund
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