Freistellungsbescheid
von Norbert Heymann
Das für den Landesschachbund Brandenburg e.V. zuständige Finanzamt Finsterwalde erteilte am 17. September 2012 den Freistellungsbescheid für 2009 bis 2011 zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Im Schreiben des Finanzamtes heißt es: „Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.“
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