Gastspielgenehmigung Nachwuchs
von Norbert Heymann
Die Spielkommission beschloss in ihrer Sitzung am 4.7.2009 u.a. die Einführung einer Gastspielregelung für Nachwuchsmannschaften gült ig ab der Spielserie 2009/10: Gastspielgenehmigungen werden nur für Spieler erteilt, in deren Heimatverein keine Mannschaft in der entsprechenden oder der nächst höheren Altersklasse gebildet wird. Der Einsatz im Gastverein darf ebenfalls nur in diesen beiden Altersklassen unter Beachtung der Ausschreibung zur BJVM Punkt 4 erfolgen. Gastspieler können in allen BVJM-Turnieren und der Jugendlandesliga gemäß der Spielordnung des Nachwuchses §1 Punkt 1.3 (Turniere 11.-17.) eingesetzt werden. Je Spiel dürfen maximal 50% der Bretter mit Gastspielern besetzt werden.
Es können beliebig viele Gastspieler gemeldet werden, wenn für diese die Genehmigung vorliegt. Gastspielgenehmigungen erteilt der Leiter Mannschaftsspielbetrieb des LSBB Wolfgang Fischer. Zur Beantragung ist das entsprechende Formular im Original per Post einzureichen. Es wird allen Vereinen zugestellt und kann auch von dieser Seite heruntergeladen werden.
Wolfgang Fischer und Horst Schinagl
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