Jugendbundesliga Nord - Staffel Ost
von Norbert Heymann
8. Spieltag am 02.03.2019: SV Empor Berlin - SC Caissa Falkensee 4:2
03.03. : Information für die brandenburgischen Verbände
Verfahren und Sachstand im Land Brandenburg zum Beschluss des Präsidiums des DOSB vom 28.01.2019: Bundesweit einheitliche Regelungen zur Zuordnung zu Fachverbänden
1. Die Satzung des Landessportbundes Brandenburg sieht eine zwingende Mitgliedschaft in einem Fachverband nicht vor. Ein entsprechender Antrag zur Änderung der Satzung wurde auf dem 6. Landessporttag 2007 zurückgezogen, angekündigte Anträge im Vorfeld weiterer Landessporttage wurden nicht gestellt.
2. Die Sportartenliste des Deutschen Olympischen Sportbundes wird anerkannt. Mit der Meldung zur Bestandserhebung dokumentiert in Brandenburg jeder Verein seine Zugehörigkeit zu einem Fachverband oder zu einer Sportart ohne Mitgliedschaft im Fachverband. Für die Meldung gegenüber den Spitzenverbänden ist nur die Zahl zu verwenden, wo eine Mitgliedschaft im Landesverband durch die Vereine selbst dargestellt und erkennbar ist, gemäß § 4 der Satzung des Landessportbundes Brandenburg.
3. Der Landessportbund ordnet, wenn erkennbar, die Mitglieder, die selbst keine Verbandsangabe gemacht haben, den jeweiligen Sportarten zu.
4. Einen vorgegebenen „Anstattbeitrag“ wird es in Brandenburg auf Grundlage der Beratung auf den Mitgliederversammlungen nicht geben, da keine Vergleichbarkeit der einzelnen Verbandsbeiträge möglich ist.
5. Für nicht in den brandenburgischen Verbänden geführte Mitglieder werden grundsätzlich auch keine Leistungen durch die Verbände erbracht.
6. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung erhalten die betroffenen Verbände dennoch einen Zuschuss von 0,25 EUR für jedes zuordenbare Mitglied, welches sich nicht zu einer Mitgliedschaft in einem Verband bekannt hat.
Andreas Gerlach, Vorstandsvorsitzender
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