Lockdown: Pflege ja, Nachwuchssport nein
von Norbert Heymann
Ein Erläuterungsschreiben vom Sportbeauftragen des Landes Brandenburg zur derzeit gültigen Eindämmungsverordnung ist insbesondere deshalb wichtig, weil es immer wieder Nachfragen zu den nicht ganz eindeutig formulierten Regelungen für den Sport im Zusammenhang mit den §§ 12 (Sport) und 16 ( § 11 in der Jugendarbeit) gab.
Gerhard Wartenberg, Landessportbund Brandenburg e.V.
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