LSBB-Mitgliedsbeitrag 2015 / Anmeldegebühr 2014

von Norbert Heymann

In beiden Fällen war der Zahlungstermin der 30. März 2015. Die erste Rate des LSBB-Mitgliedsbeitrags 2015 bzw. die Anmeldegebühr 2014 haben acht Vereine noch nicht entrichtet. Diese Vereine wurden jetzt „freundschaftlich“ gemahnt, bevor das Verfahren gemäß Ziffer 2.3 der Finanzordnung des LSBB e.V. vom 1. Juli 2000 (Ruhen der Rechte des Vereins aus Satzung und Ordnungen) in Gang gesetzt wird. Das Präsidium bedankt sich bei allen termintreuen Vereinen und Abteilungen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind.

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