LSBB-Mitgliedsbeitrag 2016 / Anmeldegebühr 2015
von Norbert Heymann
In beiden Fällen war der Zahlungstermin der 30. März 2016. Die erste Rate des LSBB-Mitgliedsbeitrags 2016 bzw. die Anmeldegebühr 2015 haben elf Vereine noch nicht entrichtet. Diese Vereine wurden jetzt „freundschaftlich“ gemahnt, bevor das Verfahren gemäß Ziffer 2.3 der Finanzordnung des LSBB e.V. vom 1. Juli 2000 (Ruhen der Rechte des Vereins aus Satzung und Ordnungen) in Gang gesetzt wird. Das Präsidium bedankt sich bei allen termintreuen Vereinen und Abteilungen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind.
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