LSBB-Mitgliedsbeitrag 2016
von Norbert Heymann
Die erste Rate des LSBB-Mitgliedsbeitrags 2016 beziehungsweise die Anmeldegebühr 2015 (Zahlungstermine: 30. März 2016) wurde von zwei Vereinen noch nicht entrichtet. Gegen die Vereine wurde jetzt das Verfahren gemäß Ziffer 2.3 der Finanzordnung des LSBB e.V. vom 1. Juli 2000 (Ruhen der Rechte des Vereins aus Satzung und Ordnungen) in Gang gesetzt.
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