LSBB-Mitgliedsbeitrag 2017 / Anmeldegebühr 2016

von Norbert Heymann

In beiden Fällen war der Zahlungstermin der 30. März 2017. Die erste Rate des LSBB-Mitgliedsbeitrags 2017 bzw. die Anmeldegebühr 2016 haben vier Vereine noch nicht entrichtet. Diese Vereine wurden jetzt „freundschaftlich“ gemahnt, bevor das Verfahren gemäß Ziffer 2.3 der Finanzordnung des LSBB e.V. vom 1. Juli 2000 (Ruhen der Rechte des Vereins aus Satzung und Ordnungen) in Gang gesetzt wird. Das Präsidium bedankt sich bei allen termintreuen Vereinen und Abteilungen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind.

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