Mahnung ausgesprochen
von Norbert Heymann
Ein Verein hat die zweite LSBB-Beitragsrate 2019 noch nicht entrichtet. Diese war am 15. August 2019 fällig. Das Ruhen die Rechte des Vereins aus Satzung und Ordnungen gemäß Ziffer 2.3 der Finanzordnung des LSBB e.V. vom 1. Juli 2000 wurde angedroht.
04.09. : Schachlehrgang zur DLM 2019
Nach Hinweis von Martina Sauer .
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