Satzungsgemäße Zwecke

von Norbert Heymann

Für satzungsgemäße Zwecke stellt der Landessportbund in diesem Jahr 8.931,00 EUR zur Verfügung (2020: 9.113,50 EUR, 2019: 8.977,25 EUR, 2018: 14.067,50 EUR). Der gegenüber dem Vorjahr zurück gegangene Betrag resultiert aus der dem Landessportbund gemeldeten niedrigeren Mitgliederzahl.

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