Satzungsgemäße Zwecke

von Norbert Heymann

Für satzungsgemäße Zwecke stellt der Landessportbund in diesem Jahr 8.977,25 EUR zur Verfügung (2018: 14.067,50 EUR, 2017: 14.138,75 EUR). Durch den Wegfall des Landesstützpunktes wurde der LSBB von der Leistungskategorie 2 (7.000,00 EUR Förderung) in die Leistungskategorie 3 (2.000,00 EUR Förderung) zurückgestuft.

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