Satzungsgemäße Zwecke
von Mario Oberling
Für satzungsgemäße Zwecke stellt der Landessportbund in diesem Jahr 14.916,70 EUR zur Verfügung. Darin enthalten sind 5.000 € Wettkampfkosten aus dem letzten Jahr, die coronabedingt nicht abgerufen und vom Landessportbund deshalb umgewidmet wurden. Frühere Fördersummen: 2021: 8.931,00 EUR, 2020: 9.113,50 EUR, 2019: 8.977,25 EUR.
Norbert Heymann, Vizepräsident
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