Zweite Mahnung

von Norbert Heymann

Sechs Vereine sind ihren Zahlungsverpflichtungen (1. Rate LSBB-Mitgliedsbeitrag 2012 / Anmeldegebühr 2011) nicht nachgekommen. Stichtag hierzu war der 30. März 2012. Eine freundliche Erinnerung half auch nichts. Gemäß Ziffer 2.3 der Finanzordnung des LSBB e.V. vom 1. Juli 2000 ruhen die Rechte der Vereine aus Satzung und Ordnungen vom achten Tag nach der Mahnung. Unter Berücksichtigung der Postlaufzeit ist dies der 12. Mai 2012.
Norbert Heymann, Vizepräsident

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte rechnen Sie 4 plus 6.